IHR künftiger FIRMENNAME
Im ersten Schritt zur Registrierung einer IBC in Zypern muß vom Beamten der Registrierungsbehörde ein Firmenname genehmigt werden. Bitte geben Sie uns daher mehrere Namen zur Auswahl, deren Genehmigung wir dann bantragen. Eine aktuelle Liste bereits genehmigter Namen und/oder bereits registrierter Firmen (’Shelfcompanies’) erhalten Sie von uns auf Anfrage.